Arzneimittelprüfung

Nachdem Hahnemann das Ähnlichkeitsprinzip entdeckt und bestätigt hatte, ging es darum, das Wissen darüber, welche Substanzen welche Wirkungen zur Heilung entfalten können, systematisch zu erweitern. Neben den Aufzeichnungen, welche Substanz unter welchen Umständen bei welchem Krankheitsfall je geholfen hat, konnte Hahnemann jetzt aber eine ganz neue Erkenntnisquelle nutzen.

Hierzu bediente er sich der logischen Konsequenz des Ähnlichkeitssatzes: indem er gesunden Menschen eine definierte Substanz verabreichte und beobachtete, welche Wirkungen er damit erzielte, konnte er ableiten, gegen welche Symptome, Beschwerden und Erkrankungen diese Substanz wirksam ist. Die Summe aller Veränderungen, die die geprüfte Substanz bei allen beteiligten Prüfern hervorgerufen hat, werden dann sortiert und stellen das Spektrum der Wirksamkeit dieser Substanz dar. Man nennt dies auch das Arzneimittelbild dieser Substanz.

In den letzten mehr als 200 Jahren hat sich so durch die Arbeit unzähliger freiwilliger Proband*innen ein Arzneimittelfundus mehrerer Tausend geprüfter Substanzen angesammelt, der – neben dem ständig wachsenden Erfahrungsschatz aus erfolgreichen Behandlungen – die Vergleichsgrundlage für das Herstellen der Ähnlichkeitsbeziehung zwischen Arzneimittelbildern und dem Bild der Krankheitssymptome bei Patient*innen darstellt.

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