Um so arbeiten zu können, wie wir das tun, haben wir bewusst keine Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. Das hat zur Folge, dass der einzige Weg der Abrechnung unserer Leistungen über die privatärztliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen kann.
Die Auswahl der Abrechnungsziffern richtet sich nach den erbrachten Leistungen, die je nach verwendeten Behandlungstechniken, Komplexizität und zeitlichem Aufwand variieren können. Hier eine begrenzte Auswahl einiger typischer Abrechnungsbeispiele:
Beschreibung der Leistung | Dauer | GOÄ-Ziffer(n) | Betrag (normaler Satz) |
kurze (auch telefonische) Beratung | wenige Minuten | 1 | € 10,72 |
ausführliche (auch telefonische) Beratung | ca. 10 min. | 3 | € 20,11 |
Folgeanamnese | ca. 30 min. | 31 | € 60,33 |
Erstanamnese oder neue Fallaufnahme | ca. 60 min. | 30 | € 120,65 |
osteopathische Behandlung | ca. 60 min. | 1, 8, A514, 2 x A3306 | € 96,28 |
regulationsmedizinische Ersttestung | ca. 90 min. | 30, 8, A77 | € 175,62 |
regulationsmedizinische Folgetestung | ca. 60 min. | 31, 8, A77 | € 115,30 |
Akupunktur | ca. 30 min. | 1, 5, 269a | € 68,36 |
systemische Therapie | ca. 60 min. | A870 | € 100,55 |
Wichtig zu erwähnen ist noch der sogenannte Steigerungsfaktor. Der oben genannte „normale Satz“ geht von einem Steigerungsfaktor von 2,3 aus. Ist bei einer erbrachten Leistung zum Beispiel die Dauer erheblich länger als die genannte Zeitspanne, kann der Steigerungsfaktor bis auf 3,5 erhöht werden, um diesen Mehraufwand zu vergüten. Wird zum Beispiel die Ziffer 3 berechnet, aber die Beratung hat 20 Minuten statt der vorgesehenen etwa 10 Minuten gedauert, kommt der Steigerungsfaktor 3,5 statt 2,3 zum Einsatz, die Beratung kostet dann € 30,60 statt € 20,11 – also etwa das eineinhalb-fache.